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   LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14   

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https://dejure.org/2015,14764
LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14 (https://dejure.org/2015,14764)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.02.2015 - 6 O 399/14 (https://dejure.org/2015,14764)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 6 O 399/14 (https://dejure.org/2015,14764)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14
    Der BGH geht insoweit von einem sog. Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB aus (BGH, Urt. v. 28.06.2011, Az.: XI ZR 349/10, zitiert bei juris Rn. 30).

    Dies stellte eine Gemeinsamkeit zu den bereits zuvor zur hier maßgeblichen Rechtslage ergangenen Entscheidungen des BGH dar, in welchen der BGH den Formulierungszusatz "frühestens" ebenfalls ausschließlich bei weiteren klarstellenden Zusätzen als ordnungsgemäß akzeptierte, im Übrigen jedoch nicht (vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2011, Az.: XI ZR 349/10, zitiert bei juris Rn. 34, 35).

    Entscheidend ist demnach allein, dass der vom Verordnungsgeber entworfene Text einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung nicht unterzogen werden darf (BGH, Urt. v. 28.06.2011, Az.: XI ZR 349/10, zitiert bei juris Rn. 37, 39).

    Insofern lässt der BGH zwar die Tendenz erkennen, die Belehrung bei Abweichungen generell dem Vertrauensschutz zu entziehen (BGH, Urt. v. 28.06.2011, Az.: XI ZR 349/10, zitiert bei juris Rn. 39), dies erschiene jedoch bei dem vorliegenden geringgradigen Veränderungsumfang und dem nicht bestehenden Risiko eines Missverständnisses als gekünstelt.

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14
    Der BGH hat zwischenzeitlich mit Urteil vom 15.08.2012 (Az.: VIII ZR 378/11, zitiert bei juris) ausdrücklich entschieden, dass der Unternehmer bei Verwendung des Belehrungsmusters nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. auf die Gesetzlichkeitsfiktion vertrauen darf, so dass die Belehrung zu seinen Gunsten als ordnungsgemäß gilt (a.a.O., Rn. 8, 10, 14).

    Nach der Entscheidung des BGH würde dieser Zweck verfehlt, wenn sich der Unternehmer nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion der von ihm verwendeten Musterbelehrung berufen könnte (BGH, Urt. v. 15.08.2012, Az.: VIII ZR 378/11, zitiert bei juris Rn. 16).

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14
    An dem entsprechenden Hinweis fehlte es jedoch im Streitfall (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012, Az.: 31 U 97/12, zitiert bei juris Rn. 75, 76).

    Das OLG Hamm hat ausgeführt, dass sich ein Unternehmer nur auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. berufen könne, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet habe, welches dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspreche (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012, Az.: 31 U 97/12, zitiert bei juris Rn. 78 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14
    Diese Wertung entspricht auch der Auffassung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urt. v. 07.07.2014, Az.: 23 U 172/13, zitiert bei juris Rn. 39, 40, 46).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus LG Bielefeld, 26.02.2015 - 6 O 399/14
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof folgenden Maßstab definiert (BGH, Urt. v. 13.01.2009, Az.: IX ZR 118/08, zitiert bei juris Rn. 14):.
  • LG Bielefeld, 25.01.2016 - 6 O 260/15

    Statthaftigkeit einer Klage zur Feststellung der Umwandlung eines

    Einen Spielraum für Missverständnisse, Ablenkungen oder Irritationen des Verbrauchers kann das Gericht in der gewählten Formulierung nicht erkennen (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 26. Februar 2015 - 6 O 399/14 -, Rn. 33, juris).
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